Niki Andersson ist Rechtsanwältin bei Clayston und verfügt über umfassende Erfahrung im nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht. Sie berät und vertritt deutsche und internationale Mandanten in komplexen, häufig grenzüberschreitenden Streitigkeiten vor staatlichen Gerichten sowie in nationalen und internationalen Schiedsverfahren. Ihr Schwerpunkt liegt auf wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen mit mehrjurisdiktionalem Bezug sowie auf sanktionsbezogenen Streitigkeiten.
Ein weiterer Fokus ihrer Tätigkeit liegt im Markenrecht. Niki Andersson berät regelmäßig bei der strategischen Anmeldung, Übertragung und Durchsetzung von Markenrechten auf nationaler (DPMA) und europäischer (EUIPO) Ebene und übernimmt deren gerichtliche Durchsetzung und Verteidigung.
Ihr rechtswissenschaftliches Studium absolvierte sie an der Universität Hamburg und der Université Paris I Panthéon-Sorbonne mit Schwerpunkt im internationalen Recht. Praktische Erfahrungen sammelte sie in international ausgerichteten Wirtschaftskanzleien in Berlin und Hamburg.
Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch, Kroatisch
Ausgewählte Fälle (Erfahrung)
• Beratung und Vertretung eines Unternehmens aus dem Nahen Osten in einem ICC-Schiedsverfahren gegen einen deutschen Vertragspartner im Luftfahrsektor. Die Streitigkeit betraf die Auswirkungen von EU- und US-Sanktionen auf den Vertrag. Anwendbares Recht: Englisches Recht, Schiedsort: London.
• Vertretung eines deutschen Unternehmens in einem ad-hoc-Schiedsverfahren nach den UNCITRAL-Schiedsregeln, administriert durch den Permanent Court of Arbitration (PCA) gegen ein griechisches Unternehmen. Die Auseinandersetzung umfasste mehrere Ansprüche und Gegenansprüche im Zusammenhang mit einem Bauprojekt im Bereich erneuerbarer Energien und Infrastruktur. Anwendbares Recht: Schweizer Recht, Schiedsort: Genf.
• Vertretung einer privaten Aktiengesellschaft aus dem Nahen Osten in einem Swiss-Rules-Schiedsverfahren gegen einen deutschen Verkäufer. Der Streit entstand aus einem internationalen Kaufvertrag in der Bau- und Maschinenindustrie. Anwendbares Recht: Schweizer Recht, Schiedsort: Zürich.
• Vertretung eines emiratischen Unternehmens in einem DIS-Schiedsverfahren im Zusammenhang mit Gesellschafterstreitigkeiten. Die Auseinandersetzung betraf die Einziehung von Gesellschaftsanteilen und die Unwirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen. Anwendbares Recht: Deutsches Recht, Schiedsort: Frankfurt.
• Vertretung von Unternehmen in verschiedenen Verfahren vor staatlichen Gerichten im Zusammenhang mit handelsrechtlichen Streitigkeiten. Schwerpunkte umfassen Handelsvertreterausgleich, Provisionsansprüche, Wettbewerbsverstöße sowie die Durchsetzung und Abwehr von Vertragsstrafen.