Jan Hofmann ist Rechtsanwalt im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht. Er berät Unternehmen umfassend in allen Phasen ihres Lebenszyklus – von der Gründung und ersten Finanzierungsrunde bis zu komplexen Umstrukturierungen, Exits und Auflösungen.
Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Gesellschaftsrecht und bei Unternehmenstransaktionen (Corporate / M&A). Herr Hofmann begleitet in- und ausländische Mandanten bei der Gestaltung und Verhandlung von Unternehmenskaufverträgen, Gesellschaftervereinbarungen und Joint Ventures. Darüber hinaus unterstützt er Start-ups und Investoren regelmäßig in Venture-Capital-Transaktionen, insbesondere bei Seed- und Series-Finanzierungsrunden sowie bei Beteiligungs- und Wandeldarlehensverträgen.
Im Bereich Corporate Litigation & Dispute Resolution vertritt Herr Hofmann Unternehmen und Gesellschafter in streitigen Auseinandersetzungen – insbesondere bei Gesellschafterkonflikten, Organhaftungsfällen und Post-M&A-Streitigkeiten.
Zu seinen Mandanten zählen Start-ups, wachstumsstarke Mittelstandsunternehmen und internationale Investoren, die häufig in technologiegetriebenen Märkten agieren.
Vor seinem Wechsel zu Clayston war Herr Hofmann in Hamburg für eine mittelständische Wirtschaftskanzlei im Bereich Corporate / M&A sowie in einer spezialisierten Boutique-Kanzlei für Venture Capital und M&A tätig.
Sprachen
Deutsch, Englisch
Veröffentlichungen
- Hybride Finanzierung in der Frühphase der GmbH - Ein Vergleich zwischen Wandeldarlehen und SAFE (Tectum 2025)