Gerhard M. Horstmann-Wilke ist Rechtsanwalt und als Of-Counsel bei Clayston. Er ist spezialisiert auf Versicherungsrecht und amerikanisches Prozess- und Haftungsrecht. Seine umfangreichen Kenntnisse darüber begann er schon in seiner Referendarzeit in einer amerikanischen Kanzlei zu sammeln. Mehr als drei Jahrzehnte war er dann bei dem Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. ("HDI" - später: HDI-Gerling und als Tochterunternehmen der Talanx AG), ab 1984 in der zentralen Schadensabteilung in Hannover, tätig, ab 1990 als US Claims Manager eines deutschen Industrieversicherers. In dieser Eigenschaft war er mehr als zwei Jahrzehnte für deutsche mittelständische Firmen sowie große Industrieunternehmen bei US-amerikanischen Haftpflichtprozessen erfolgreich im Rahmen von Pre-Trial-Discovery-Verfahren, Mediationen oder Gerichtsverhandlungen. Nach seinem Ausscheiden 2012 aus Altersgründen befasst er sich als freier Anwalt bei Clayston (vormals WZR) mit internationalen Handels- und Wirtschaftsrechtsfragen (z.B. UN, EU und amerikanisches Sanktionsrecht) und ist in verschiedenen, umfangreichen Schiedsgerichts-Verfahren (u.a. nach ICC Arbitration Rules) involviert.
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Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch