Arbeitsrecht
Wir beraten Unternehmen, Führungskräfte und leitende Angestellte im individuellen wie auch im kollektiven Arbeitsrecht
vom Eintritt bis zum Austritt. Unser Team unterstützt Rechtsabteilungen in allen Fragen der bestehenden
Beschäftigungsverhältnisse. Auch bei Restrukturierungen und komplexen Personalmaßnahmen begleiten
wir Ihren Prozess mit.
Unsere Mandanten schätzen uns als pragmatische und menschlich überzeugende Berater.
Handelsrecht
- Gestaltung und Verhandlung von Verträgen wie Lieferverträge, Vertriebsverträge, Handelsvertreterverträge, Dienstleistungsverträge, Franchiseverträge, Kooperationsverträge
- Beratung zum internationalen Kaufrecht, insbesondere zum UN-Kaufrecht (CISG), zu Einfuhrbestimmungen, der Einbeziehung von INCOTERMS und AGB und zur Gewährleistung
- Beratung zur Zahlungssicherung durch Bankgarantien oder Akkreditive
- Geltendmachung von Forderungen im Ausland und die Prozessführung vor Gerichten und internationalen Schiedsgerichten
Gesellschaftsrecht / M&A
- Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform nach wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten
- Die Anfertigung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen und Geschäftsführeranstellungsverträgen
- Die Gründungen von Niederlassungen im In- und Ausland
- Der Aufbau von nationalen und internationalen Konzernstrukturen
- Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen
- Enthaftungen der Geschäftsführung / des Vorstandes durch vorbeugende Compliance-Strukturen
- Verfolgung oder Abwehr von Gesellschafteransprüchen im Falle des Gesellschafterstreits
- Vertretung beim Unternehmenskauf oder -verkauf beim Share- oder Assetdeal
- Bewertung des Unternehmens
- Durchführung der Due Diligence
- Verhandlungen und Abschluss des Unternehmenskaufvertrages
- Aufbau des Vertragscontrollings
Erbrecht / Unternehmensnachfolge
- Beratung zum Erbrecht für Erblasser als Privatperson.
Insbesondere zu den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen letztwilliger Verfügungen sowie der Ausschöpfung von Schenkungsfreibeträgen durch lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten. Des Weiteren für die „Vorsorge für den Notfall“ auch hinsichtlich der Thematik General-/Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sowie Patientenverfügung.
- Beratung zum Erbrecht für Unternehmer
Insbesondere zur Vermeidung steuerlicher Nachteile im Erbfall durch Ausschöpfung der steuerlichen Freibeträge durch vorweggenommene sowie gewillkürte Erbfolge und Vereinbarung von Nießbrauchrechten. Des Weiteren zu der Gründung einer Familiengesellschaft zwecks Vermögenserhaltung sowie ebenfalls Ausschöpfung steuerlicher Vorteile.
- Die umfassende Beratung und Betreuung von Erben / Erbengemeinschaften oder Pflichtteilsberechtigten im Rahmen der Annahme / Ausschlagung der Erbschaft, der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft sowie der Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten.
Medizinrecht
Das Medizinrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen, die die Entwicklung, Herstellung und Anwendung medizinischer Güter und Dienstleistung und Forschung in diesem Bereich betreffen:
- Das Recht der Heilberufe, insbesondere von
- Vertragsärzten und Vertragszahnärzten (Zulassungsrecht),
- Apothekern,
- ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen,
- Heil- und Hilfsmittelerbringern
- Das Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich der Vertragsgestaltung
- Das Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere das ärztliche Berufsrecht, das der Apotheker und der sonstigen Heilberufe
- Das Arzneimittel- und Medizinproduktrecht
- Das Vergütungsrecht der Heilberufe
- Das Recht der privaten und gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
- Das Chefarztvertragsrecht
- Das Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung
- Das Recht der medizinischen Behandlung insbesondere die zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung von Ärzten
Bau- und Immobilienrecht
- Gestaltung und Verhandeln sämtlicher Verträge wie Grundstückskaufverträge, Maklerverträge, Beteiligungsverträge, Bauträgerverträge
- Finanzierung und Durchführung von Immobilientransaktionen
- Beratung von Projektentwicklern bei Standortsuche in Deutschland sowie allen Fragen bezüglich der Anmietung, Anpachtung oder dem Erwerb von Betriebsstätten sowie deren Veräußerung
- Beratung im Bauvertragsrecht, Architekten- und Ingenieurrecht
- Gesellschaftsrechtliche Strukturierungsmaßnahmen insbesondere auch zur steuerlichen Optimierung im Vorfeld eines Immobiliengeschäftes
- Vertretung vor Behörden sowie die Vorbereitung von Notarterminen
- Beratung sowohl gewerblicher als auch privater Vermieter bei der Verwaltung ihrer Immobilien
- Vorbereitung auf WEG-Versammlungen und bei der Erstellung von Beschlussvorlagen
- Beratung von Verwaltern bnei ordnungsgemäßer Ausübung der Verwaltungstätigkeit
Internationales Wirtschaftsrecht
Im Rahmen von grenzüberschreitenden Sachverhalten unterstützen wir Sie gerne in den folgenden Bereichen
- Erstellung von Handels-/Kaufverträgen
- Rechtswahl (unter etwaiger Einbeziehung des UN-Kaufrechts)
- Gerichtsstands- oder Schiedsvereinbarungen
- Schiedsrichterwahl
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Prozessen mit internationalem Sachverhalt
- Vertretung bei Schiedsverfahren
- Export- und Zollrecht
- EU- und UN-Sanktionsrecht
- Haftungsrechtliche Implikationen
- Internationales Steuerrecht
Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht
- Schutz des geistigen Eigentums in einem Geschäftsumfeld, das von Digitalisierung und Globalisierung bestimmt ist
- Schutzrechtsportfolio-Management in den Bereichen Marken, Designs und Patente
- Weltweite Schutzrechtsanmeldungen
- Urheberrecht
- Lizenzvertragsrecht
- Beratung und Schutz vor Nachahmungen im Bereich des Wettbewerbsrecht (UWG)
- Vertragsrecht der Informationstechnologie, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge u. AGB
- Online / Mobile Business
- Datenschutz (DSGVO)
- Recht der Telekommunikation und deren Dienste
Steuerrecht
- Steuerliche Begleitung bei Unternehmenstransaktionen (M&A), UmwStG, EStG
- Steuerliche Begleitung bei Unternehmensnachfolge
- Betriebliche Steueroptimierung
- Steuern und Vermögensplanung (Nießbrauchgestaltungen, etc.)
- Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Steuerstreit
- Betriebsprüfungen
- Steuerstrafverfahren
- Internationales Steuerrecht
- Selbstanzeige
Sanierung / Restrukturierung
- Durchführung einer Due-Diligence bis zum Abschluss eines Kaufvertrages
- Verhandlung und Umsetzung von gesellschaftsrechtlichen Neuorganisationen
- zielorientierte Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan
- Begleitung von Betriebsübergängen
- Gerichtliche und außergerichtliche Sanierung von Unternehmen
- Insolvenzvorbereitung, -begleitung und Liquidationen
- Prüfung der Insolvenzantragsgründe
- Erstellung von Sanierungskonzepten (IDW S 6) und Insolvenzplänen
- Restrukturierung der Finanzierung
- Sicherung und Durchsetzung von Gläubigerrechten
- Verwertung von Sicherheiten
- Abwehr von Forderungen (Anfechtung, Haftung, Schadensersatz)
Wirtschaftsstrafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst folgende Bereiche und Delikte:
Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung, Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, Bestechung ausländischer Bediensteter
- Betrug, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug §§ 263, 264, 264 a StGB
- Untreue § 266 StGB
- Steuerstraftaten
- Bankrott § 283 ff. StGB
- Insolvenzstraftaten, z. B. Insolvenzverschleppung § 15 a Abs. 4 InsO
Unser Leistungsangebot umfasst:
- Strafrechtliche Beratung von Unternehmen
- Strafverteidigung von Einzelpersonen
Compliance
- Compliance-Risikoanalyse
- Implementierung und Überprüfung von Compliance-Management-Systemen
- Erstellung eines Compliance-Regelwerks (Compliance-Richtlinien)
- Compliance-Schulungen, insbesondere Inhouse-Schulungen (Management, Mitarbeiter)
- Risikoberatung für Leitungs- und Aufsichtspersonen (Antikorruption)
- Einrichtung von Ombudsmann-Stelle und Hinweisgebersystemen
- Grenzüberschreitende Beratung im Außenwirtschaftsrecht, EU und Drittländer
- Business Partner Due Diligence
- Vorfalls- und Notfallmanagement
Bank / Kapitalmarktrecht
- Aktienrecht und Umwandlungsrecht
- Hauptversammlungen und Konzernrecht (Gründung und laufende Beratung)
- Corporate Governance und Compliance / Corporate Housekeeping
- Kapitalmaßnahmen und Börsengänge / Beratung zu Finanzprodukten
- Akquisitionsfinanzierungen / Projekt- und Immobilienfinanzierungen / Refinanzierungen und Kreditrestrukturierungen / Konsortialkredite / Restrukturierungen / Insolvenzberatung
- M&A-Transaktionen
- Bankvertragsrecht und Institutionelles Bankrecht
- Finanzaufsichtsrecht / Bankzulassungsrecht inkl. Gründung von Instituten als Komplettpaket (Erlaubnisverfahren: BaFin, Landeszentralbanken, Deutsche Bundesbank, EZB, EBA & ESMA)
- FinTechs und InsurTechs (Gründung, Finanzierung, laufende Beratung)
- Embargos und Sanktionen
Stiftungsrecht
Planen Sie, eine Stiftung oder eine andere gemeinnützige Organisation ins Leben zu rufen, dann unterstützen wir sie gern und klären für Sie folgende Punkte
- Wahl des richtigen gemeinnützigen Rechtsträgers
- Durchführung des Anerkennungsverfahrens bei der Stiftungsaufsicht
- Erlangung des Gemeinnützigkeitsstatus
- Abzugsfähigkeit der Stiftungseinlage und der Spenden an die Stiftung
- Abgrenzung des ideellen Bereiches zum Zweckbetrieb und zum Wirtschaftsbetrieb
- Zulässige Verwendung der Stiftungsmittel
- Verwendung der Stiftungserträge im Ausland
- Mögliche Haftungsverpflichtungen des Stiftungsvorstandes
- Stiftung jetzt oder auf den Todesfall
- Zweckmäßigkeit der Unternehmensstiftung
Lieferkettengesetz (LkSG)
Was ist der Hintergrund des Lieferkettengesetzes? Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein erstmaliger verbindlicher und sanktionsbewährter Rahmen in Bezug auf die Achtung von Menschenrechten und Umwelt in der wirtschaftlichen Praxis.
Das LkSG reiht sich ein in das aktuelle Trendthema der Unternehmensverantwortung (Corporate Social Responsibilty (CSR) und Environmental, Social, Governance (ESG)). Die langjährigen freiwilligen Verpflichtungen haben nur zu unzureichenden Ergebnissen geführt – daher ist das LkSG eine verrechtliche Konsequenz aus diesen Good Governance Zielsetzungen.
CLAYSTON arbeitet mit TÜV AUSTRIA zusammen, um die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) umzusetzen. Mit unserem gemeinsamen Ansatz können wir sicherstellen, dass die Lieferanten die Menschenrechte achten und die Umwelt schützen.
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