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_Wirtschaftstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht dient dem Schutz der Struktur der Wirtschaftsverfassung und umfasst primär Betrugs-, Korruptions- und Insolvenzdelikte, Untreue, Diebstahl des geistigen Eigentums, das Steuerstrafrecht sowie Verstöße gegen das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.