_Allgemeines Zivilrecht
Zivilrecht betrifft die Rechtsbeziehungen von Bürgern untereinander. Es wird daher auch Privatrecht genannt – da diese Beziehungen keinen staatlichen – öffentlichen – Bezug haben. Das allgemeine Zivilrecht legt Grundsätze fest, die grundsätzlich in allen konkreten Regelungsbereichen zu beachten sind, so beispielsweise im Kaufrecht, Familienrecht, Erbrecht etc.