_Handelsrecht
Privatrecht für Kaufleute. Regelt die Beziehungen zwischen Verbrauchern und Unternehmen, sowie Beziehungen der Unternehmen untereinander. Entfernter können auch die Normen des Gesellschaftsrechts, Wertpapier-, Bank-, Kapitalmarkt- und Börsenrechts zum Handelsrecht gezählt werden.