_clayston legal und tÜv austria tÜrk beraten zu asiengeschäft - sorgfaltspflichten in der lieferkette

CLAYSTON LEGAL hat mit TÜV AUSTRIA einen starken Partner in Asien und Afrika gewonnen. Gemeinsames Ziel ist die umfassende Beratung, Bewertung und Zertifizierung im Bereich der rechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen rund um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Das Besondere an der Zertifizierung ist der zweifache Zugang: Erstens werden durch die TWOVISION-Zertifizierung europäische Unternehmen befähigt Compliance Standards sowie ein effektives Risikomanagement einzurichten. Dazu bietet CLAYSTON LEGAL eine umfassende rechtliche und strategische Beratung. Ergänzt wird der strategische Ansatz durch effektive Überprüfungen der Zulieferer vor Ort. Durch das feinmaschige Netzwerk der TÜV AUSTRIA in Asien können jegliche Produktionsstätten und Unternehmen branchenübergreifend in der Asien-Afrikaregion besichtigt werden. Überprüfungen können sich auf die Organisationsstruktur sowie auf die Einhaltung der Menschenrechte und der Umweltstandards beziehen.
Grundlagen des LkSG: Welche Unternehmen sind verpflichtet?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist seit Anfang 2023 in Kraft. Unternehmen ab einer Mitarbeiteranzahl von 3.000 sind verpflichtet, die Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechten in ihren Lieferketten zu evaluieren (§ 1 LkSG). Ab dem kommenden Jahr 2024 sind auch Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitern erfasst. In Planung ist ebenso eine europäische Gesetzgebung, die voraussichtlich strengere Regularien vorsieht – auch kleine Unternehmen werden mit einbezogen. Das Gesetz sieht regelmäßige Berichtspflichten vor: so muss einmal jährlich nach Abschluss des Geschäftsjahres ein Bericht beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr (BAFA) vorgelegt werden. Erstmals überprüft wird die Einhaltung durch das BAFA 2024. Diese hat hierfür nach eigenen Angaben bereits eine eigene Abteilung aufgebaut, die mehr als 100 Mitarbeiter umfasse.
Rechtsfolgen des LkSG: Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Bei Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten können empfindliche Bußgelder verhängt werden. Bußgelder zwischen 100.000 und 800.000 Euro sind möglich. Ab einem weltweiten Jahresumsatz von 400 Mio. Euro drohen Unternehmen Bußgelder von bis zu zwei Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes. Darüber hinaus riskieren Unternehmen den Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge und eine zivilrechtliche Haftung.
Risikomanagement und Hinweisgeber-Systeme als zentrale Bausteine
Systematisches Risikomanagement erfordert zum einen eine umfassende Analyse des eigenen Geschäftsfeldes (§ 6 I, III LkSG), sowie zum anderen effektive Methoden, wie Risiken und Missstände aufgedeckt werden können. Neben der Bestandsaufnahme werden im Verlauf auch erweiterte Dokumentationen (§ 10 I LkSG), sowie fortlaufende Berichterstattungen (§ 10 II LkSG) notwendig.
Sind Risiken und damit Handlungsfelder definiert geht es darum Schäden zu verhindern (Prevent), Missstände aufzudecken (detect) oder zu beseitigen (respond). Ein wichtiges Instrument zur Vorsorge und Abhilfe kann ein Hinweisgeber-System sein. Die Implementierung eines anonymen „Kummerkastens“ soll für Transparenz sorgen und Betroffenen oder Informanten ermöglichen sich effektiv zu beschweren. Im Ergebnis soll ein solcher Mechanismus einerseits dafür sorgen, dass Missstände entdeckt und proaktiv adressiert werden.
TÜV AUSTRIA, das erste Auge: Evaluation und Überprüfungen vor Ort
TÜV AUSTRIA führt Audits, Visits und Bewertungen vor Ort entlang der gesamten internationalen Lieferkette in den Regionen Asien-Afrika durch. Für diese Regionen ist TÜV AUSTRIA als unabhängige und akkreditierte Zertifizierungsstelle für Managementsysteme, Personen- und Produktzertifizierung im Rahmen der TÜV-Organisation alleinzuständig.
Die Auditierung umfasst unter anderem die Bereiche:
- Fachkenntnis von Personen
- Arbeitsmittelsicherheit
- Anti-Korruption Managementsysteme
- Lärmemissonen
- Emissionsmessung von Luftschadstoffen
- Energiemanagement
- Abwasserreinigungsanlagen / Kläranlagen
- IT-Sicherheit
TÜV AUSTRIA ist in der Lage jegliche Branchen abzudecken. Darüber hinaus lässt sich, durch die Organisationsstruktur des TÜVs, die Überprüfung grundsätzlich auch auf länderspezifische Anforderungen erweitern.
CLAYSTONS LEGAL: Das zweite Auge: Strategische rechtliche Beratung
Die Bewertung sowie strategische Beratung umfassten alle rechtlichen Aspekte der Lieferkette. Nicht nur die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben und die Erfüllung der Haftungspflichten aus dem LkSG, sondern auch die vertragliche Gestaltung mit den Zulieferern kann mit einbezogen werden. Passende Verträge mit klar definierten Vorgaben zu umweltrechtlichen sowie menschenrechtlichen Verpflichtungen sichern für die Zukunft eine erfolgreiche Geschäftsbeziehung und können bei Verletzung vertraglicher Pflichten Schadensersatz oder Rücktrittsmöglichkeiten eröffnen.
O-Töne
Dr. Thomas Wülfing, Partner bei CLAYSTON LEGAL:
“Meine Erfahrungen in der Geschäftspraxis haben gezeigt, dass viele Unternehmen sich bereits mit Compliance befasst haben – den meisten fehlen aber effektive Möglichkeiten sich vor Ort ein Bild zu machen. Daher schließt die Kooperation mit TÜV AUSTRIA die Lücke in unserer Beratungspraxis der letzten Jahre: Von nun an können wir eine umfassende strategische Beratung und technische Überprüfung aus einer Hand anbieten. Ein solches Leistungsspektrum ist einzigartig am Markt.“
Yanki Unal, Regional Manager TÜV AUSTRIA :
„Als technischer Dienstleister in der Asien-Afrika-Region freuen wir uns mit CLAYSTON einen erfahrenen und internationalen Partner im Bereich Compliance gefunden zu haben. Unsere Überprüfungen sind umso effektiver, je stärker sie in einen strategischen Rahmen eingebettet sind. Gemeinsam mit CLAYSTON wird unser Service eine neue Qualität erreichen.“
ÜBER TÜV AUSTRIA
TÜV AUSTRIA ist ein unabhängiges österreichisches Unternehmen, mit über 100 jähriger Erfahrung im Bereich Prüfung, Inspektion, Zertifizierung, Konformitätsbewertung, Industry Services sowie Aus- und Weiterbildung. TÜV AUSTRIA TÜRK ist ein Tochterunternehmen der TÜV AUSTRIA und für die Region Asien und Afrika zuständig.
Kontakt
Dr. Thomas Wülfing, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Dr. Benjamin Knebel, Rechtsanwalt, Associate, Compliance Experte
Koray Dagdeviren, Rechtsanwalt und Experte für grenzüberschreitende Sachverhalte zwischen Deutschland und der Türkei.