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30.06.2023

_eu-green deal: 38 mrd. euro für klimaneutrales europa

eu-green deal: 38 mrd. euro für klimaneutrales europa. Damon Rahimi Moghaddam
Damon Rahimi Moghaddam

Die Einnahmen aus dem Emissionshandel sollen in innovative und nachhaltige Technologien zurückfließen. Dazu hat die EU einen Innovationsfond mit einem Volumen von 38 Mrd. Euro aufgesetzt. Private Projekte können bis zu 60 % ihrer Kapitalkosten aus diesem Fond decken. Voraussetzung ist, dass dieses Projekt ausgereift sowie wegweisend für den zukünftigen Umgang mit Energie und CO2 ist (Demonstrationsprojekt/Pilotprojekt). Die aktuelle Frist für Projekte mit weniger als 7,5 Mio. Kapitalbedarf läuft im September aus.

Bis 2050 klimaneutrales Europa

Europa klimaneutral bis 2050: Um dieses im „Green Deal“ formulierte Ziel zu erreichen, hat die EU das REPowerEU-Projekt auf den Weg gebracht. Neben der Optimierung der Resilienz, Effizienz, Speicherkapazität und Sicherheit des europäischen Energiesystems, soll der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden. 

Emissionshandel finanziert Innovationen

Der EU-Innovationsfonds gehört zu den größten Geldtöpfen im Bereich der Nachhaltigkeitsfinanzierung. Über diesen Fond sollen Pilotprojekte mit bis zu 60% ihrer Gesamtkosten gefördert werden. Die Möglichkeit der Förderung solcher Demonstrationsprojekt wurde mit der Einrichtung des Emissionshandels bereits vor gut zwanzig Jahren festgeschrieben (Artikel 10a Absatz 8 der Richtlinie 2003/87/EG).

Der Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) und der Europäische Investitionsbank stehen knapp 38 Milliarden Euro Fördermittel zur Verfügung:

Welche Projekte können Förderung beantragen?

  • innovative kohlenstoffarme Technologien und Prozesse in energieintensiven Industrien, einschließlich Produkten, die kohlenstoffintensive Industrien ersetzen,
  • Kohlenstoffabscheidung und -verwertung (CCU),
  • Bau und Betrieb der Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS),
  • innovative erneuerbare Energieerzeugung sowie
  • Speicherung von Energie.

Wir werden die Projekte ausgewählt?

Die Projekte müssen hinsichtlich der Planung, des Geschäftsmodells und der finanziellen und rechtlichen Struktur hinreichend ausgereift sein. Bewertungskriterien sind u.a.:

  1. Wirksamkeit der Vermeidung von Treibhausgasemissionen
  2. Grad der Innovation (first-of-a-kind)
  3. Projektreife (technisch, finanziell, operationell)
  4. Skalierbarkeit
  5. Kosteneffizienz

Art und Höhe der Förderung

Bis 2030 werden jährlich zwei Ausschreibungen über das Funding & Tender Portal stattfinden: jeweils im Frühjahr für kleine Projekte mit Gesamtkapitalkosten unter 7,5 Millionen Euro („small-scale call“) und im Herbst für Großprojekte ohne Obergrenze der Gesamtkapitalkosten („large-scale call“). Die Bewerbungsverfahren sind einstufig und Antragsstelle ist die CINEA.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Zuschüsse aus dem Programm können auch mit Mitteln aus anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Finanziert werden bis zu 60% der zusätzlichen Kapital- und Betriebskosten im Zusammenhang mit der Innovation, sowie bis zu 60% der Kapitalkosten bei kleinen Projekten. Die Auszahlung des Zuschusses wird flexibel auf Basis der finanziellen Notwendigkeit des spezifischen Projekts geregelt und hängt zudem von der Erreichung von Meilensteinen ab.

Wie kann die Förderung beantragt werden?

Die Einreichung der Projektanträge sowie der Prozess zur Auswahl der Projekte erfolgt direkt auf EU-Ebene. Förderanträge müssen elektronisch über das Funding & Tender-Portal der Europäischen Kommission eingereicht werden. Einreichfristen können den jeweiligen Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.

Kontakt

Damon Rahimi Moghaddam, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht.

rahimi@clayston.com

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