_lksg: eu weitet den anwendungsbereich aus

Laut einem Bericht der Tageschau haben sich Unterhändler des Europaparlaments auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Die Regelungen sehen einen weiteren Anwendungsbereich vor: So sind Unternehmen ab 500 Beschäftigten und mit mindestens 150 Mio. Umsatz von dem Gesetz verpflichtet. Nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern verpflichtet.
“Grundsätzlich gelten die neuen Regeln für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz. Firmen, die nicht in der EU sitzen, fallen unter das Gesetz, wenn sie in der EU einen Umsatz von mehr als 300 Millionen Euro machen. Die EU-Kommission soll eine Liste der betroffenen Nicht-EU-Unternehmen veröffentlichen. Die Einigung muss vom Parlament und den EU-Staaten noch bestätigt werden, das ist normalerweise aber reine Formsache.”
Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, Anna Cavazzini, sprach zwar von einem guten Tag für die Menschenrechte, sie hätte sich aber noch strengere Regeln für Klima- und Umweltschutz gewünscht. Die Grünen-Politikerin betonte auch, dass das EU-Lieferkettengesetz über das deutsche Gesetz hinausgehe. So müssten in Zukunft mehr Unternehmen über ihre gesamte Lieferkette hinweg Risiken erfassen."