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15.02.2024

_lksg: welche unternehmen sind verpflichtet?

lksg: welche unternehmen sind verpflichtet?.

Unternehmen ab einer Mitarbeiteranzahl von 3.000 sind verpflichtet, die Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechten in ihren Lieferketten zu evaluieren (§ 1 LkSG). Ab dem kommenden Jahr 2024 sinkt die Schwelle auf 1.000 Mitarbeiter. In Planung ist ebenso eine europäische Gesetzgebung (Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CSDDD), welche die Schwelle weiter sinken lässt: Derzeit wird damit gerechnet, dass das CSDDD Unternehmen verpflichtet, die 500 oder mehr Beschäftigte aufweisen sowie 150 Mio. Euro im Jahr umsetzen, Die europäische Richtlinie muss aber zunächt von der Bundesregierung umgesetzt werden. Bis es soweit ist, gilt das LkSG mit der Schwelle von 1.000 Mitarbeitern.

Der Begriff des “Unternehmens” dient dabei als Oberbegriff und soll unterschiedliche Rechtsformen umfassen, auch ausländische Rechtsformen. Das Unternehmen muss entweder seinen Hauptsitz, seine Hauptniederlassung, seinen Verwaltungssitz oder den satzungsgemäßen Sitz im Inland haben.

Ausländische Unternehmen können auch dann erfasst sein, wenn sie eine Zweigniederlassung im Inland haben, welche die Arbeitnehmerschwelle von 3.0000 (Ab. 2024 1.000) überschreitet. Verpflichtet ist dann das ausländische Unternehmen selbst und nicht die Zweigniederlassung.

Die Mitarbeiteranzahl bestimmt sich nach dem Durchschnittswert über eine längere Zeitperiode sowohl aus einem Rückblick, wie auch aus einer Prognose. Kurzfristige Schwankungen der Mitarbeiterstärke sollen sich nicht auf den Anwendungsbereich des Gesetzes auswirken.

Gezählt wird nach dem Pro-Kopf-Prinzip. Es wird nicht unterschieden zwischen Teil- und Vollzeit. Ebenso erfassst sind wegen Mutterschutz abwesende Arbeitnehmerinnen, und solche MitarbeiterInnen, die sich in Probezeit oder Kurzarbeit befinden sowie  auch ins Ausland entsandte MitarbeiterInnen. (Nicht mitgezählt werden Beamte, Soldaten, Praktikanten, Volontäre, Auszubildende). Auch Leiharbeiter/innen werden mitgezählt, soweit deren Einsatzdauer 6 Monate übersteigt.

Was sind die inhaltlichen Pflichten der Unternehmen?

‹ Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (LkSG)