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04.04.2024

_schonfrist für unternehmen: lksg bleibt bis 2029 wesentlich unverändert

schonfrist für unternehmen: lksg bleibt bis 2029 wesentlich unverändert.

Die EU hat sich auf einen Kompromiss für das Lieferkettengesetz (CS3D) geeinigt. Bis 2029 soll schrittweise die Anwendungsschwelle an zwei Voraussetzungen geknüpft werden: Erstens werden Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern verpflichtet, aber zweitens nur dann, wenn diese Unternehmen mehr als 450 Millionen EUR Umsatz im Jahr vorweisen können.

Am 15.03.2024 haben sich die ständigen Vertreter der Mitgliedsländer auf einen deutlich weniger strengen Kompromiss geeinigt. Zwar muss der Ministerrat noch zustimmen. Dies gilt aber als wahrscheinlich. Der ursprüngliche Entwurf der Kommission sah eine Schwelle von 250-500 Mitarbeitern vor sowie einen Jahresumsatz von ca. 40 Mio. EUR. 

Die Mitgliedsstaaten haben bis 2026 Zeit die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. In drei Schritten soll dann der angedachte Anwendungsbereich erreicht werden.

  • 2027 Mehr als 5000 Mitarbeiter und mehr als 1,5 Mrd EUR Umsatz
  • 2028 Mehr als 3000 Mitarbeiter und mehr als 900 Mio EUR Umsatz
  • 2029 Mehr als 1000 Mitarbeiter und mehr als 450 Mio EUR Umsatz

Damit kommt es in den nächsten fünf Jahren zu voraussichtlich keinen strengeren Regularien für deutsche Unternehmen. Nach dem LkSG sind bereits seit 2024 in Deutschland nur dann Unternehmen betroffen, wenn sie mehr als 1000 Mitarbeiter beschäftigen – unabhängig von ihrem Umsatz.

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