_wohnsitzwechsel: welche steuerliche effekte ein wegzug haben kann

Ein Wegzug führt nicht unweigerlich zur Beendigung der Steuerpflicht in Deutschland. Dem deutschen Fiskus bleibt das Besteuerungsrecht sowohl durch das deutsche Steuerrecht als auch durch das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) erhalten. Schwierigkeiten bereiten die vollständige Aufgabe des früheren Lebensmittelpunktes sowie in Deutschland verbleibende Vermögenswerte sowie Gesellschaftsanteile.
Die Entscheidung, den Lebensmittelpunkt aus Deutschland weg in einen anderen Staat zu verlagern, zieht neben rein persönlicher auch steuerliche Konsequenzen nach sich, die teils gewollt und teils ungewollt eintreten können. Die steuerlichen Folgen können je nach Lebenssituation für Auswanderer recht unterschiedlich ausfallen. Dieser Beitrag möchte unabhängig vom konkreten Einzelfall einen grundsätzlichen Eindruck davon geben, welche Effekte ein Wegzug in ertragsteuerlicher Hinsicht haben kann. Dieser Überblick erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann und will eine individuelle Einzelfallbetrachtung der jeweiligen Lebensumstände nicht ersetzen.
Die Motive für einen Wegzug aus Deutschland können sehr unterschiedlicher Natur sein. Neben beruflichen Gründen können auch persönliche Belange ausschlaggebend sein, wie beispielsweise der Wunsch, sich im Ausland zur Ruhe zu setzen, verwandtschaftliche Beziehungen, der Reiz einer anderen Kultur und/oder Landschaft oder ein verträgliches Klima. Zusätzlich spielen nicht selten auch wirtschaftliche Beweggründe wie eine Furcht vor Rezession oder vor einer belastenden Vermögensteuer bei dieser Entscheidung eine Rolle.
Der erfolgreiche Wegzug aus Deutschland
Möchte ein Steuerpflichtiger aus steuerlichen Motiven Deutschland verlassen, muss zunächst einmal sein Wegzug steuerlich anerkannt werden. Was bei erster Betrachtung banal klingt, scheitert in der Praxis so manches Mal an der bedingungslosen Bereitschaft des Wegziehenden, sein altes Umfeld aufzugeben.
Konkret geht es darum, den Wohnsitz oder den sog. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zu beenden. Häufig erweist sich nicht die Begründung eines neuen Wohnsitzes im Ausland als sonderlich problematisch. Vielmehr stellen die Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes und die damit verbundene grundlegende Änderung der gewohnten Lebensverhältnisse einige Steuerpflichtige vor eine größere Herausforderung als ursprünglich angenommen. Nicht zuletzt deshalb gab und gibt es immer wieder Beispiele für prominente Steuerpflichtige, deren steuerlicher Wegzug öffentlichkeitswirksam gescheitert ist.
Sachliche Verstrickung des inländischen Vermögens
Ist der Wegzug erfolgreich vollzogen, bleiben häufig Vermögenswerte und Einkunftsquellen in Deutschland zurück. Solche sachlich in Deutschland steuerverstrickten Vermögen und Einkünfte führen auch nach einem Wegzug weiterhin zu inländischen Einkünften, beispielsweise aus Land- und Forstwirtschaft, aus deutschem Gewerbebetrieb oder zu Erträgen aus deutschem Kapitalvermögen, Grundbesitz etc. Diese Einkünfte unterliegen weiterhin der Steuerpflicht in Deutschland in Form der beschränkten Steuerpflicht.
Aus einer beschränkten Steuerpflicht wiederum können sich abhängig von den konkreten steuerlichen Verhältnissen, Besser- oder Schlechterstellungen gegenüber der unbeschränkten Steuerpflicht ergeben.
Zeitliche Verstrickung
Fällt die Wahl auf ein sog. Niedrigsteuerland, unterliegt der Steuerpflichtige in Deutschland derzeit nach seinem Wegzug noch für weitere 10 Jahre der erweiterten beschränkten Steuerpflicht. In der Folge müssen unter bestimmten Voraussetzungen über die Fälle der beschränkten Steuerpflicht hinaus und mit Ausnahme der sog. ausländischen Einkünfte alle Einkünfte in Deutschland versteuert werden.
Wegzugsbesteuerung
In Deutschland unterliegt die Veräußerung von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften grundsätzlich der Einkommensteuer. Dieses Besteuerungsrecht droht der deutsche Fiskus zu verlieren, wenn ein Gesellschafter das Land verlässt. Unter bestimmten Voraussetzungen wird daher im Zeitpunkt des Wegzugs eine Veräußerung von im Privatvermögen befindlichen Anteilen fingiert und die bis dahin entstandenen stillen Reserven werden entsprechend besteuert.
Erschwerend kommt hinzu, dass hier ein fiktiver Veräußerungsgewinn versteuert werden muss, dem mangels eines tatsächlichen Verkaufs der Anteile keine entsprechende Liquidität für die Steuerzahlung gegenübersteht. Bislang bestehende Erleichterungen in Form von Stundungsmöglichkeiten bei einem Wegzug in ein EU-Land hat der Gesetzgeber jüngst mit Wirkung zum 1. Januar 2022 abgeschafft, so dass diese lediglich noch bis zum Jahresende 2021 in Anspruch genommen werden können.
Fazit
In Abhängigkeit von den individuellen Lebensumständen können die jeweiligen steuerrechtlichen Folgen eines Wegzugs unterschiedlich ausfallen. Da sie nicht nur den steuerlich motivierten Auswanderer treffen, will der Schritt Deutschland zu verlassen, in jedem Fall wohl überlegt sein; Chancen und Risiken gilt es hierbei sorgfältig gegeneinander abzuwägen. So kann unter ungünstigen Umständen die steuerliche Belastung sogar zunehmen. Dennoch besteht gerade bei größeren Vermögen und/oder Einkommen auch die Aussicht, die Steuerpflicht erheblich zu reduzieren. Letztlich sollte allerdings bei alldem nicht die Notwendigkeit einer vorherigen, möglichst langfristigen Lebensplanung aus dem Blick geraten, die auf der persönlichen Ebene wohl zu einer der wichtigsten Voraussetzungen für einen gelungenen Wegzug aus Deutschland zählen dürfte.
Kontakt:
Christoph Klink, Rechtsanwalt, Associate