_zeitenwende: mit ausländischen fachkräften den wohlstand sichern

Wertschöpfung, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sind gefährdet. Grund dafür sind fehlende qualifizierte Arbeitskräfte – sogenannte Fachkräfte. Besonders in der Gesundheits- und Sozialbranche sowie in der Gastronomie herrscht Personalmangel. Aber auch im Bereich der Elektromobilität, Logistik und IT klaffen Lücken und die Bundeswehr braucht Fachkräfte, um in der Zeitenwende zu bestehen. Vor diesem Hintergrund erleichtert die Bundesregierung die Arbeitsmigration von ausländischen Fachkräften.
Was sind die Auswirkungen des Fachkräftemangels?
Für fast zwei Drittel (61 %) aller der Unternehmen ist der Fachkräftemangel die größte Herausforderung. Mehr als 50 Prozent aller Unternehmen kann Stellen zumindest teilweise nicht besetzen. In der Folge könnten regelmäßig Aufträge nicht umgesetzt werden und das Wachstum des Betriebs werde massiv gebremst.
Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK). Durch diesen Fachkräftemangel geht geschätzt eine Wertschöpfung von ca. 100 Milliarden Euro verloren. Nicht nur Umsätze seien, laut der DIHK, gefährdet, sondern auch Transformationsaufgaben könnten nicht befriedigend gelöst werden sowie die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen stehe auf dem Spiel.
Insbesondere in den Bereichen der Elektromobilität und erneuerbaren Energien ist der Fachkräftemangel akut. Auch die Bundeswehr sieht fehlendes Personal als Hemmnis zur Bewältigung aktuell gebotener gesellschaftlicher Entwicklungen.
Im Gastgewerbe sind die Folgen von Personalengpässe bereits deutlich zu spüren. Angebote werden eingeschränkt und die Öffnungszeiten reduziert. Die Folge ist eine Verstärkung der negativen Effekte: überlastete Mitarbeiter führen zu sinkender Motivation im Team und zu vermehrten Krankheitsausfällen sowie Kündigungen von Leistungsträgern, wodurch vermitteltes Knowhow verloren geht, und der Personalmangel sich ausweitet.
Für Deutschland erwartet die Bundesregierung bis 2026 eine Fachkräftelücke von rund 240.000 Menschen. Bis 2035 stehen laut Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sogar mehr als sieben Millionen Arbeitskräfte weniger zur Verfügung.
Abhilfe durch ausländische Fachkräfte
Die Bundesregierung will gezielt die Arbeitsmigration fördern. Besonderes Augenmerk wird dabei auf Afrika, dem Nahen Osten und Asien gelegt. Die Einwanderung von Fachkräften soll allgemein erleichtert werden.
In neun Ländern, darunter Marokko, sollen neue Zentren für Migration und Entwicklung eingerichtet werden. Dieses Projekt wird mit insgesamt 150 Millionen Euro über drei Jahre vom Entwicklungsministerium finanziert. Mit ihrer Fachkräftestrategie will sie die Rahmenbedingungen für Unternehmen, Betriebe und öffentliche Verwaltungen verbessern.
Das Maßnahmenpaket soll weiterhin mehr Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten schaffen, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben verbessern und den Übergänge in die Rente flexibler gestalten.
Aufenthaltstitel und Visum für ausländische Fachkräfte
Die Voraussetzungen für ein Visum und einen Aufenthaltstitel sind im Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) geregelt.
Danach ist eine Fachkraft eine Person die:
- eine qualifizierte Berufsausbildung im Inland absolviert hat (mindestens zwei Jahren)
- eine vergleichbare ausländische Berufsqualifikation erworben hat. Kürzere ausländische Berufsausbildungen können gleichwertig sein, wenn die Ausbildung keine wesentlichen Unterschiede aufweist oder diese ausgeglichen wurden.
- einen vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss hat
Einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung kann für eine Fachkraft bewilligt werden, wenn:
- die ausländische Qualifikation anerkannt wurde (nicht notwendig bei Berufsausbildung/ Hochschulstudium in Deutschland),
- bereits ein konkretes Arbeitsplatzangebot eines künftigen Arbeitgebers vorliegt,
- im Falle eines reglementierten Berufs (z.B. im Gesundheitswesen) die Berufsausübungserlaubnis erteilt oder zugesichert wurde,
- die allgemeinen ausländerrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. gültiger Pass, gesicherter Lebensunterhalt etc.).
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - schnelles Fachkräfteverfahren
Das schnelle Verfahren soll den Verwaltungsprozess deutlich verkürzen. Mit einer Vollmacht der Fachkraft können Arbeitgeber bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren einleiten. Die Gebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde beträgt 411 Euro. Hinzu kommt die Visumgebühr von 75 Euro sowie Gebühren für die Anerkennung der Qualifikation.
Sie sind auf der Suche nach qualifizierten Fachkräften für Ihr Unternehmen? Kontaktieren Sie uns gerne. Besonders im Hinblick auf Marokko können wir auf ein umfassendes Netzwerk von Kooperation zurückgreifen. Kommen Sie gerne auf uns zu. Wir beraten Sie umfassend und stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite.
Kontakt:
Mamdouh Al Tajjar, Business Consultant, Associate.