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02.11.2023

_risiken bei lieferanten vorbeugen (§ 6 iv lksg)

risiken bei lieferanten vorbeugen (§ 6 iv lksg).

Liegen Risiken in der Lieferkette vor, so ist das Unternehmen verpflichtet sofort abgemessene Präventionsmaßnahmen zu treffen (§ 6 IV LkSG).

 

  • Dies kann durch eine sorgfältige Auswahl der Lieferanten geschehen. Viele Lieferanten haben sich bereits in Bezug auf bestimmte Risiken zertifizieren lassen. Wenn ein Lieferant über keine Zertifizierung verfügt, so können Sie sich selbst vor Ort ein Bild machen, indem sie den Lieferanten besuchen, Audits durchführen und allgemein Informationen bspw. über Fragebögen und Selbstauskünfte sammeln.

 

  • Eine Grundsatzerklärung für Lieferanten ausarbeiten kann helfen, um einen geteilten Erwartungshorizont zu schaffen. Für langfristige Zusammenarbeit können auch Entwicklungsziele definiert werden. Dies hat zusätzlich den Vorteil, dass der Einfluss auf Lieferantenebene wächst.

 

  • Auch auf vertraglicher Basis kann die Beziehung zu dem Lieferanten und seine Einkaufs- Beschaffungspraxis näher ausbalanciert werden. So ist es in der Praxis üblich den Lieferanten zu verpflichten seinerseits nur von zertifizierten Zulieferern einzukaufen. So verlängert sich die Grundsatzerklärung auch auf die mittelbaren Lieferanten. Dieses Vorgehen wird teilweise kritisiert, da es das Unternehmen vor Ort zu sehr einschränken könnte. Jedenfalls sollte man analysieren, was für Pflichten und Rechte man auf vertraglicher Basis bereits vereinbaren kann. Dazu zählen auch Strafen bei Verstößen gegen die vereinbarten Grundsätze.

 

  • Ergänzt wird die Auswahl der Lieferanten und die Gestaltung der vertraglichen Beziehung durch regelmäßige Audits und durch die Etablierung eines Monitorings. In der Praxis hilfreich ist, den Prozess und die konkreten Maßnahmen transparent zu machen, so dass das betroffene Unternehmen informiert ist, welche Anforderungen bestehen. Dazu zählt einen festen Plan zu machen, wann mit welchen Überprüfungen zu rechnen ist. Unter Umständen können auch die Fragen geteilt werden oder zumindest eine externe Überprüfung angekündigt werden.

 

  • Auch an dieser Stelle ist Training und Ausbildung nicht zu unterschätzen. Die Schulungen sollten sich auf die Risiken beziehen und die Erwartungen im Hinblick auf Präventionsmaßnahmen verdeutlichen. Alle Beteiligten in einem lernenden Prozess mitzunehmen ist die effektivste vorbeugende Maßnahme.

Schritt 7: Maßnahmen bei Verstößen / Abhilfemaßnahmen

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